Dr. Florian HönickeRechtsanwalt . Fachanwalt für Erbrecht .
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
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Fachliche Schwerpunkte
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Vermögensnachfolge unter Lebenden (Schenkungen) und von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
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Erb- und Pflichtteilsrecht
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Risikovorsorge für Krankheit oder plötzlichen Tod
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Erbschaftsteuererklärungen
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Stiftungsrecht
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Testamentsvollstreckungen
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Prozessführung
Sprachen: Deutsch, Englisch
Erbrecht und Schenkungen
Als Fachanwalt für Erbrecht verfügt Herr Dr. Florian Hönicke über eine langjährige Berufserfahrung im Bereich des Estate Planning für Privatpersonen. Er zeichnet sich durch strategisches Denken aus, welches er auch in die Bearbeitung von Gerichtsprozessen bestens einbringen kann. Darüber hinaus ist er Autor diverser Fachartikel zum Thema Vorsorgeplanung und Asset Protection.
Herr Dr. Hönicke ist zertifizierter Testamentsvollstrecker und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins. Außerdem ist er Lehrbeauftragter der Hochschule München.