von Seelstrang & Partner mbB

Rechtsanwälte. Steuerberater. Wirtschaftsprüfer.

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Ihre Ansprechpartner

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Nationales und internationales Steuerrecht

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei behalten stets die steuerlichen Belange unserer Mandanten und die steuerrechtlichen Aspekte einer jeden Gestaltungsaufgabe und Beratungssituation im Auge. Wir stellen sicher, dass die nationalen und internationalen steuerlichen Fragestellungen (v.a. mit Bezügen zu Deutschland, Österreich, Schweiz (DACH), den EU-Staaten, Australien und den USA), die sich in zahlreichen Mandatsbearbeitungen ergeben, erfolgreich bewältigt werden können. Dies können wir deshalb leisten, da einige unserer Rechtsanwälte zugleich Steuerberater oder Fachanwälte für Steuerrecht sind und wir bei vielen Aufträgen von erfahrenen Beratern unserer Schwestergesellschaften, der FORUM TREUHAND Steuerberatungsgesellschaft mbH und der FORUM Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH unterstützt werden. Im Steuerrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten außerdem in rechtsförmlichen Verfahren vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten.

Beratungsfelder

> Steuern in Verträgen, Testamenten & Schenkungen optimieren

Jede Änderung persönlicher und geschäftlicher Verhältnisse kann Gegenstand einer Besteuerung werden. Selbst das Beibehalten des Status quo kann – etwa bei Änderung des Steuerrechts oder der privaten Situation – steuerlich nachteilig sein. In diesen Fällen ist eine steuerliche Gestaltung erforderlich. Vermögensübertragungen in der Familie und an Dritte sind weitere typische Anlässe für unsere Gestaltungsberatung.
Jede Gestaltung bedarf sowohl der Beachtung zivil- und steuerrechtlicher als auch wirtschaftlicher Vorgaben. Die gestaltende Beratung bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir sind in folgenden Bereichen sehr erfahren:

  • Testamentsgestaltung für Unternehmer und Privatpersonen
  • Erbverträgen für Unternehmer und Privatpersonen
  • Eheverträgen für Unternehmer und Privatpersonen
  • Umgestaltung von Unternehmensgruppen
  • Gründung von Unternehmen und Stiftungen
  • Kauf- und Verkauf von Unternehmen (M&A),
    Begründung von Beteiligungen aller Art
  • Neuordnung des Immobilienbesitzes (Estate Planning)
  • Schenkungen privater und betrieblicher Vermögensgegenstände

Hierzu gehören auch die strategische Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung unserer Mandanten und die Beratung im Zusammenhang mit Steuerbegünstigungen und Investitionshilfen. Besondere Expertise haben wir bei international verortetem Familienvermögen.

> Einspruch/Klage gg. Entscheidungen des Finanzamtes, Gerichtsverfahren

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen steuerrechtlichen Verfahren, insbesondere in Einspruchsverfahren gegenüber den Finanzbehörden, bei Klagen vor dem Finanzgericht, in Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof und als Verteidiger vor den Strafgerichten.
Weiterhin stellen wir alle notwendigen Anträge gegenüber den Finanzbehörden (Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft, auf Aussetzung der Vollziehung und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie Antrag auf Investitionshilfen).
Bereits im Vorfeld der Verfahren verhandeln wir mit den Finanzbehörden mit dem Ziel, zügig eine optimale Lösung für unsere Mandanten zu finden. Je früher wir beauftragt werden, desto eher ist eine Verhandlungslösung möglich. Steht etwa eine kritische Betriebsprüfung an, sollte bereits im Vorfeld eine Prüfung der Handlungsoptionen durch uns erfolgen.
Große Erfahrung haben wir bei der Vorbereitung wirksamer Selbstanzeigen.

> Bewertungen

Basis für eine Steueroptimierung wie auch für die Erstellung der Erbschaftsteuer ist jeweils eine fundierte Bewertung des Vermögens nach dem Bewertungsgesetz.

Für eine Unternehmensbewertung zu Zwecken der Erbschaftsteuer bzw. deren Optimierung sind wir als spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zuständig. Wir sind seit vielen Jahren vertraut mit der  Wertableitung aus zeitnahen Verkäufen, der Wertermittlung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren, Wertermittlung durch Unternehmenswertgutachten oder der Ermittlung des Substanzwerts.

Bei der Immobilienbewertung und der Bewertung von Wertgegenständen arbeiten wir mit qualifizierten Gutachtern zusammen und kennen uns hervorragend mit der neuesten Rechtsprechung aus.

> Steuerstrafrecht

Banken und externe Steuerberatungskollegen vermitteln uns häufig Mandanten auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Diese profitieren in dem Rechtsgebiet von der Erfahrung unserer Anwälte und ihrer Doppelqualifikation als Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht.
Oberstes Gebot unserer Beratung ist die Vertraulichkeit: Wir vertreten unter anderem bundesweit bekannte Persönlichkeiten. Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts erstrecken sich auf alle Phasen eines Steuerstrafverfahrens.

In folgenden Bereichen sind wir tätig:

  • Begleitung im Strafermittlungsverfahren

    Um schwere taktische Fehler, die während einer nicht angekündigten Durchsuchung begangen werden können, von vornherein zu vermeiden, raten wir den Betroffenen dringend, unverzüglich einen auf diesem Fachgebiet erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten, der vor Ort die Durchsuchung begleitet.
    Die auf dieses Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben bereits an zahlreichen Durchsuchungen teilgenommen und wissen sehr genau, welche Mechanismen hier greifen. Sie sind für Mandanten, die konkret befürchten oder es abstrakt für möglich erachten, selbst einer Durchsuchung unterzogen zu werden, jederzeit erreichbar.

  • Vertretung unseres Mandanten im Strafermittlungsverfahren

    In dieser Phase des Verfahrens haben wir es in der Regel mit den Beamten der Bußgeld- und Strafsachenstelle des ermittelnden Finanzamts oder – auf der nächst höheren Ebene – auch bereits mit der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung zu tun. Dabei geht es im Interesse unserer Mandanten in erster Linie darum, die Einschaltung der jeweils nächst höheren Ebene des Instanzenzugs zu vermeiden, insbesondere die Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht. Dabei wägen unsere Rechtsanwälte die Chancen und Risiken alternativer Vorgehensweisen sorgfältig gegeneinander ab und entwickeln darauf basierend gemeinsam mit unseren Mandanten eine Verteidigungsstrategie. Sollte bei schwerwiegenden Tatvorwürfen ein deutscher oder europäischer Haftbefehl gegen einen Mandanten erlassen worden sein, der in Deutschland oder im EU-Ausland wohnt, vertreten wir seine Interessen vor dem Haftrichter und erheben ggf. Haftbeschwerde gegen dessen Entscheidung bis hin zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts.

  • Strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt

    Eine wirksame Selbstanzeige hat zur Folge, dass der Steuerpflichtige trotz einer Steuerhinterziehung nicht bestraft wird. Unser Schwerpunkt liegt hier vorrangig bei strafbefreienden Selbstanzeigen von Mandanten, die im Ausland Konten unterhalten und die hierüber erzielten Kapitalerträge bisher nicht gegenüber der deutschen Finanzverwaltung deklariert hatten. Um die Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige zu erfüllen, ist die – oft sehr umfangreiche – Neu-Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten ebenso wie in der Kommunikation mit dem Finanzamt und gegebenenfalls den Strafbehörden. Vertraulichkeit ist oberstes Gebot. Von uns wurden und werden in diesem besonders sensiblen Bereich bundesweit bekannte Personen des öffentlichen Lebens betreut, ohne dass die Fälle in die Presse gelangen.

  • Verteidigung unseres Mandanten vor den Strafgerichten (Hauptverfahren)

    Falls sich eine Anklage seitens der Staatsanwaltschaft und die Zulassung der Anklage nach Abschluss des sogenannten Zwischenverfahrens nicht verhindern lassen, übernehmen Rechtsanwälte unserer Kanzlei die Verteidigung des Mandanten vor den Strafgerichten.Sofern sinnvoll, binden wir erfahrene Strafverteidiger aus anderen Kanzleien unseres Netzwerks in die Strafverteidigung mit ein.

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Telefon +49 89 17113217 . Telefax +49 89 17113218 .

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