von Seelstrang & Partner mbB

Rechtsanwälte. Steuerberater. Wirtschaftsprüfer.

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Ihre Ansprechpartner

  • Mario von Seelstrang

  • Dr. Florian Hönicke

Erbrecht: Testament, Schenkung, Erbvertrag

Wir sind erfahrene Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht – und zugleich Steuerberater. Somit können wir Sie beim Vererben oder Erben umfassend beraten. Sie müssen nicht mehrere Kanzleien aufsuchen und können sich auf unseren multidisziplinären Rat verlassen. Bei uns haben Sie zudem feste Ansprechpartner bei der rechtlichen und steuerlichen Beratung.

Wir stellen vor allem sicher, dass Ihr privates oder betriebliches Vermögen nach Ihrem Wunsch weitergegeben wird. Zum Beispiel, wenn Sie für Ihren Ehepartner vorsorgen und dabei erbrechtliche Aspekte berücksichtigen wollen. Oder den Kindern Eigentum übertragen möchten, ohne auf Mitspracherechte zu verzichten. Wir haben bei Testament, Schenkung oder Erbvertrag  auch immer das Ertrag- und Erbschaftsteuerrecht im Blick.

Privates Erbrecht

Unsere Anwälte für Erbrecht gestalten Ihren Nachlass mittels Testament oder Erbvertrag optimal. Deshalb bleibt Ihr Vermögen bestmöglich erhalten –  und Streitigkeiten innerhalb der Familie, die beispielsweise durch ein unklares Testament entstehen können,  werden vermieden. In Kombination zu einem Testament sind zum Erhalt des (Familien-)Vermögens frühzeitige Schenkungen eine gute Möglichkeit. Steuerliche Freibeträge können geschickt genutzt und so die in der Zukunft folgende Erbschaftsteuer verringert werden. Das „Geben mit warmer Hand“ will jedoch gut geplant sein. Unsere Fachanwälte können Ihnen Vor- und Nachteile verständlich erklären und auch Varianten wie zum Beispiel die Schenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs aufzeigen.

Die Beratung sowie Gestaltung der Verträge durch unsere Fachanwälte für Erbschaftsrecht erfolgt ganz individuell und speziell auf Ihr Vermögen angepasst.

Für eine weiterreichende Sicherung Ihres Willens können wir Ihnen den Service einer umfassenden Testamentsvollstreckung bieten.

Bei Bedarf übernehmen wir auch die Nachlassverwaltung. Im Bereich der Nachlassabwicklung arbeiten sich unsere Berater in das Leben des Erblassers in rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht ein. Wir beraten die Erben bei der rechtlichen sowie steuerlichen Aufarbeitung und Abwicklung des Nachlasses. In einer schwierigen Lebensphase bieten wir Unterstützung, z.B. gegenüber Banken, Finanzämtern, ehemaligen Gläubigern und dem Nachlassgericht. Wir helfen bei der Abwicklung aller Formalitäten und unterstützen Erben oder Miterben bei allen notwendigen Entscheidungen.

Vererben von Unternehmen

Wenn Sie ein mittelständisches Familienunternehmen vererben und in die nächste Generation führen wollen, oder aber eine Stiftung errichten möchten, sind Sie bei uns ebenfalls richtig. Hier stellen sich neben erbrechtlichen und steuerlichen Aspekten auch Fragen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie evtl. dem Arbeitsrecht, da passgenaue Verträge erstellt werden. Auch diese Leistungen vereinen wir unter unserem Dach.

Unsere berufserfahrenen Fachanwälte und Steuerberater beraten den Unternehmensinhaber oder seinen Nachfolger darin, wie sich angesichts seiner individuellen Vermögens- und Familiensituation die Unternehmensnachfolge rechtssicher, steuerlich optimiert, kostengünstig und effektiv umsetzen lässt.
Wir begleiten Sie in allen Phasen der Unternehmensnachfolge, vom ersten Brainstorming über die konkrete Planung und Konzeption bis hin zur Umsetzung der Übergabe des Unternehmens an den Nachfolger.
Unter dem Gesichtspunkt der Streitprävention empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Einbindung der Nachfolger. Dazu gehören z.B. Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Zur Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens und der Erhaltung des Familienvermögens konzipieren wir Maßnahmen der Risikovorsorge, die im Falle des plötzlichen Versterbens oder einer schweren Krankheit des Unternehmers greifen.

Wenn kein Nachfolger aus der Unternehmerfamilie bzw. dem Unternehmen heraus gefunden wird, begleiten wir den Unternehmer auch bei dem Verkauf seines Unternehmens.

Im Mittelpunkt einer Stiftungsberatung stehen schwerpunktmäßig Witwen, Witwer, kinderlose Ehepaare oder Unternehmer, die sich entscheiden, mit wesentlichen Teilen ihres Vermögens eine Stiftung zu gründen. Mit diesem attraktiven Gestaltungsinstrument für die private und unternehmerische Nachfolgeplanung können Sie Gutes für die Nachkommen, Ihr Unternehmen sowie für die Gemeinschaft realisieren. Im Fokus der Beratungen steht dabei immer die Verbesserung der steuerlichen und zivilrechtlichen Rahmenbedingungen.

Erben und Vererben  von Immobilien

Durch unseren Sitz in München, der deutschen Stadt mit den teuersten Immobilienpreisen, sind wir mit dem Thema „Immobilienerbschaft“ bestens vertraut und können fundierte Beratung auch zu komplizierten Konstellationen leisten. Weil wir nicht nur Profis im Erbrecht, sondern auch im Steuerrecht sind, finden wir die sinnvollste Lösung für das Erben, Vererben und/oder Schenken von privaten Immobilien wie auch von Gewerbeimmobilien.

Die Bewertungen Ihrer Immobilien, Ihres Sachvermögens oder Ihres mittelständischen Unternehmens hinsichtlich der Erbschaft- oder Schenkungsteuer erledigen wir gerne für Sie. Bei Bedarf ziehen wir externe Gutachter hinzu, die mit uns seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Vorsorgeverfügungen

Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – das alles sind spezielle Vorsorgeverfügungen.  Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus legen wir jedem nahe, neben einem aussagekräftigen Testament zeitgleich eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Unsere Anwälte stehen Ihnen bei der Erstellung Ihrer individuellen, maßgeschneiderten Vorsorgevollmacht gerne zur Verfügung.

Internationales Erbrecht

Neben nationalen bearbeiten wir auch internationale Erbfälle nach deutschem Recht. Denn wenn Sie im Ausland leben, gelten oftmals andere rechtliche und steuerliche Gegebenheiten für das Vererben oder Erben Ihres deutschen Vermögens. Ihr Testament, Erbvertrag und/oder Ihre Schenkung sollte auf den ausländischen Lebensmittelpunkt angepasst werden. Wenn Sie im Ausland leben, und in Deutschland geerbt haben, stehen wir Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Besonders gut kennen wir uns mit Erbfällen aus, die einen Bezug zu Australien, Neuseeland, den USA und Staaten der Europäischen Union haben. Bei Bedarf schalten wir aus unserem Netzwerk etablierte Rechts- und Steuerberater aus dem Ausland ein.

Testamentsvollstreckung

Für uns zählt Ihr Wille. Und diesen Willen setzen wir stellvertretend als sehr erfahrene und zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) nach Ihrem Ableben um. Vorteil beim Einsetzen eines Testamentsvollstreckers: Erben erhalten professionelle Hilfe und werden vor langwierigen Streitigkeiten bewahrt. Wir übernehmen auch die Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen, die Verwaltung und die Aufteilung des Nachlasses.

Family Office

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie individuelle Family-Office-Dienstleistungen. Sprechen Sie uns an!

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