Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – das sind alles Vorsorgeverfügungen. Unsere Empfehlung: Erstellen Sie mit unserer Unterstützung neben einem aussagekräftigen Testament eine detaillierte Vorsorgevollmacht.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist für jeden Menschen ab der Volljährigkeit wichtig. Sie gilt nur im Notfall, wenn Sie nicht mehr selbst handeln oder entscheiden können. Eine von Ihnen bestimmte Vertrauensperson kann durch dieses Dokument an Ihrer statt wichtige Angelegenheiten für Sie regeln. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter Ihres Willens. Eine Vorsorgevollmacht kann man ganz umfassend oder aber nur für bestimmte Bereiche erteilen.
Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner, Kinder oder die eigenen Eltern sind nicht automatisch zur Ihrer Vertretung befugt. Existiert keine Vorsorgevollmacht, ernennt der Staat einen rechtlichen Betreuer.
Der Bevollmächtigte kann für Sie z.B. Ihre
- Vermögensverwaltung übernehmen (Bankgeschäfte)
- Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten für Sie tätigen (wie etwa die Verwaltung oder den Verkauf Ihrer Immobilien)
- Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung veranlassen
- Vertretung vor Gericht übernehmen / Ihren Anwalt wählen
- Meldungen bei Behörden übernehmen
- medizinischen Entscheidungen zusammen mit Ärzten oder medizinischem Fachpersonal treffen
- Briefe und E-Mails lesen
- Beerdigung planen.
Wer kann wie Bevollmächtigter werden?
Aus der Aufzählung heraus wird schon ersichtlich, dass Sie mit der Vorsorgevollmacht eine sehr große Verantwortung an eine Person Ihrer Wahl übertragen.
Nicht jeder hat eine Person im Verwandten- oder Bekanntenkreis, der er so sehr vertraut und/oder die diese Aufgabe leisten kann und will. Sie können in diesem Fall auch eine Person gegen Bezahlung bevollmächtigen, die sich verpflichtet, in Ihrem Sinne zu handeln. Dann muss es jemand sein, dem dies nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt ist: Z.B. einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht im Rahmen der Notfallplanung wird umso komplexer, je mehr Vermögen Sie im Hintergrund haben. Gängige Musterformulare reichen dann nicht mehr aus, um alles zu bedenken. Unsere Fachanwälte wissen, worauf es ankommt und stehen Ihnen beim Aufsetzen der Vorsorgevollmacht zur Seite. Die Bevollmächtigung zu manchen Rechtsgeschäften muss der Notar im Anschluss öffentlich beurkunden (bspw. Erklärungen gegenüber dem Handelsregister, Immobilienverkäufe).
Damit im Fall der Fälle alles nach Ihren Wünschen erledigt werden kann, sollte die Vorsorgevollmacht in allen Einzelheiten mit Bedacht aufgesetzt werden. Die Vorsorgevollmacht bezieht sich übrigens rein auf das Außenverhältnis, erteilt also eine Erlaubnis, DASS gehandelt werden darf (es dürfen beispielsweise Banküberweisungen vorgenommen werden). WIE jedoch die Tätigkeiten ausgeführt werden sollen, regelt das Innenverhältnis (z.B. Überweisung einer Spende an das Kinderhospiz an Weihnachten). Ein Auftrag dazu wird mündlich oder schriftlich zusätzlich erteilt. Eine dezidierte schriftliche Festlegung der Rahmenbedingungen ist keine Pflicht, schützt aber den Bevollmächtigten vor Unsicherheit und evtl. auch Streit.
Zum Schutz vor Missbrauch können auch Kontrollmechanismen eingebaut werden. Als Beispiel wären Kontroll- bzw. Widerrufsrecht für Dritte oder Bestellung mehrerer bevollmächtigter Personen zu nennen.
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist keine Vollmacht. Eine Vertretung bei Rechtsgeschäften ist mit ihr nicht möglich. Hier sind lediglich Wünsche festgelegt für den Fall, dass ein Betreuer bestellt werden muss, z.B. weil es kein Vorsorgevollmacht gibt. Der Betreuer erlangt die erforderliche Vertretungsmacht dann durch die gerichtliche Bestellung.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung beinhaltet Ihre Weisungen zur Durchführung oder Unterlassung ärztlicher Maßnahmen. Kurz: sie ist das Dokument zur Vorlage im Krankenhaus.