So vielseitig wie Ihre Anforderungen – und Ziele
Unsere Fachanwälte für Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht arbeiten mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kompetenzübergreifend erfolgreich zusammen.
Auf den Gebieten der nationalen und internationalen Erbfolge sowie der Vermögenssicherung beraten wir Privatkunden, Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmensinhaber. Im unternehmerischen Bereich entwickeln wir Lösungen in allen wirtschafts-, arbeits- und steuerrechtlichen Belangen für vorwiegend mittelständische, im In- und Ausland agierende Unternehmen und Konzerne wie auch für deren Gesellschafter.