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Anwalt Arbeitsrecht für Arbeitgeber, leitende Angestellte und Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht muss von jedem Arbeitgeber professionell und immer aktuell im Auge behalten werden. Wir bieten einen Full Service für Arbeitgeber: Unsere (Fach-)Anwälte für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in München leisten Beratung und Gestaltung, aber auch Unterstützung im Streitfall bzw. Vertretung.
Arbeitnehmer und leitende Angestellte schützen wir bei ungerechtfertigten Kündigungen. Aber auch auf dem Gebiet des Dienstrechts der Geschäftsführer und Vorstände verfügen wir über Spezialkenntnisse.
Beratung und Vertretung von leitenden Angestellten durch einen Anwalt für Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten leitende Angestellte bei allen rechtlichen Fragen in ihrer beruflichen Entwicklung. Werden zum Beispiel Rechte aus dem Arbeitsvertrag verletzt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses angegriffen, schützen wir die arbeitsrechtliche Position und eröffnen unseren Mandanten Handlungsspielräume, insbesondere bei Verhandlungen über Abfindungen und datüber hinaus deren steuerliche Optimierung.
Personalwirtschaft und Arbeitsrecht
In Deutschland ist der Personalbereich stark durchnormiert. Daher müssen sich Unternehmer und deren Personalverantwortliche mit dem Arbeitsrecht auseinandersetzen. Als (Fach-)Anwalt für Arbeitsrecht begleiten wir unsere Mandanten bei der Planung und Umsetzung personeller Maßnahmen. Natürlich stets unter Berücksichtigung des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Außerdem stehen unsere Anwälte für Arbeitsrecht unseren Mandanten auch bei der gerichtlichen Durchsetzung bei. Neben den Kernbereichen (Arbeitsvertrags-, Arbeitsschutz-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht) umfasst dies insbesondere auch die Gebiete der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) und des Erwerbs bzw. der Veräußerung von Betrieben (Betriebsübergang).
Anwalt für Arbeitsrecht bei Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen
Im Zuge der Gestaltung und Optimierung der Struktur von Unternehmen übernehmen unsere Anwälte für Arbeitsrecht die individuelle Neuregelung der Arbeitsbedingungen. Wir stehen unseren Mandanten auch bei der Kündigung sowie der Regelung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen zur Seite. Hierzu zählt, wenn erforderlich, auch die Prozessvertretung vor Arbeitsgerichten.
Bei Unternehmenstransaktionen unterstützen wir das M&A-Team zuerst im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Due Diligence. Danach helfen wir bei der Festlegung konkreter Rahmenbedingungen.