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Rechtsanwälte. Steuerberater. Wirtschaftsprüfer.

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Handels- und Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht

Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht mit Sitz in München beraten mittelständische Unternehmen und Konzerne sowie Verbände in nahezu allen  Angelegenheiten des Wirtschaftsrechts. Sind spezielle steuerliche Aspekte zu beachten oder steuerlich optimierte Gestaltungen zu konzipieren, binden wir außerdem Steuerberater unserer Kanzlei in die Mandatsbearbeitung ein. Bei Bezügen des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht sowie zum Insolvenzrecht können wir inländisch, aber auch im internationalen Umfeld eine rechtssichere Beratung leisten, weil wir die Expertise haben und über ein exzellentes Netzwerk verfügen.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Wirtschaftsrecht beraten wir Unternehmen aller Rechtsformen (GmbH, AG, GmbH & Co.KG, OHG, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, Partnerschaftsgesellschaften, Stiftungen) auf dem Gebiet des deutschen wie internationalen Handels- und Gesellschaftsrechts unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Anforderungen und steuerrechtlicher Vorgaben.

Unser Leistungsspektrum umfasst dabei folgende Aufgabenstellungen:

  • Gründung von Unternehmen
  • Gesellschaftsverträge für alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen
  • (Grenzüberschreitende) Umwandlung von Unternehmen durch Verschmelzung (Fusion), Spaltung und Formwechsel
  • Dienstverträge von Geschäftsführern und Vorständen
  • Verträge über stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen
  • Beratung und Vertretung von Gesellschaftern bei Streitigkeiten mit anderen Gesellschaftern – gerichtlich wie außergerichtlich
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen vor Gericht
  • Aktionärsvereinbarungen, Poolvereinbarungen und Investorenverträge
  • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
  • Trennung von Gesellschafterstämmen insbesondere in Familiengesellschaften (außergerichtlich, gerichtlich)
  • Wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Unternehmen und Verbände
  • Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern )
  • Prüfung von D&O – Versicherungsverträgen (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung speziell für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte)
  • Beratung von Geschäftsleitern in der wirtschaftlichen Krise des Unternehmens (Stadium der Vor-Insolvenz)
  • Verträge über die Einrichtung von Cash-Pool-Systemen

Mergers & Acquisitions (M&A)

Wenn ein mittelständisches Unternehmen durch Akquisition und Zusammenschlüsse weiter wachsen soll, eine Gesellschaft oder Unternehmensgruppe umzustrukturieren ist oder ein Unternehmensverkauf ansteht, setzen wir unsere langjährigen juristischen, betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Kompetenzen gezielt ein:

  • Optimierung nationaler und internationaler Unternehmensstrukturen
  • Beratung in allen Geschäftsführungs- bzw. Vorstandsangelegenheiten
  • Verhandlung, Abschluss und Beendigung von Dienst- und sonstigen Verträgen
  • Vertretung in allen Fragen der Organhaftung
  • Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen

Due Diligence und Unternehmensbewertung

  • Due Diligence
    FORUM von Seelstrang & Partner unterstützt Sie bei der Tax und Legal Due Diligence, wenn Sie vorhaben, ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) zu erwerben oder ein solches abgeben möchten. Unsere Rechtsanwälte überprüfen Unternehmen umfassend auf Chancen und Risiken hinsichtlich gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtlicher Aspekte. Unsere Juristen zeichnet hierbei ein tiefes betriebswirtschaftliche Verständnis aus.
    Für die Prüfung der finanziellen Situation im Vorfeld einer Transaktion arbeiten wir zudem eng mit unserer Schwestergesellschaft WPG zusammen.
  • Unternehmensbewertung
    Mit unseren hoch spezialisierten Teams aus Wirtschaftsprüfern, Fachanwälten und Steuerberatern meistern wir die komplexen Herausforderungen, die jede Unternehmensbewertung mit sich bringt. Wir analysieren die Vorgaben, die sich aus dem Gesetz und der hierzu ergangenen Rechtsprechung, aus dem Gesellschaftsvertrag und aus den Regelwerken diverser Institute ergeben. Dabei greifen wir auf unsere Fachkompetenz auf den Gebieten des Handelsrechts, der Betriebswirtschaftslehre und des Steuerrechts zu. Im Ergebnis wenden wir die für unsere Mandanten korrekte Bewertungsmethode an.

Asset Protection

Asset Protection bezweckt, das Privatvermögen des Unternehmers, Vorstands, Geschäftsführers oder Aufsichtsrats vor einem Haftungszugriff zu schützen. Somit wird seine wirtschaftliche Existenz und die seiner Familie nachhaltig gesichert.

Wenn sich das Risiko einer persönlichen Haftung bereits konkretisiert (z.B. durch Erhebung einer Zahlungsklage) oder gar verwirklicht (z.B. durch ein Gerichtsurteil) hat, kommen jegliche Überlegungen zur Asset Protection zu spät. Wer erst in diesem Stadium des Verfahrens Maßnahmen zur Sicherung seines Privatvermögens durchführt, gerät sehr leicht in die Strafbarkeit und in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Gleiches gilt übrigens auch für den Berater, der in dieser Phase seinen Mandanten noch darüber berät, wie er sein Privatvermögen „auf die Seite schaffen“ kann.

Daher beraten wir auf diesem Gebiet ausschließlich präventiv, zeigen die rechtlich und steuerlich legalen Möglichkeiten zur Asset Protection auf und setzen die mit unseren Mandanten im Detail abgestimmten Maßnahmen um.

(Tax-)Compliance und Wirtschaftsrecht für den Mittelstand

Die Anforderungen der Behörden und Gerichte an die Geschäftsleiter werden immer komplexer. Ein- auch versehentlicher – Verstoß gegen regelkonformes Verhalten führt schnell zu Haftung und Verurteilung des Geschäftsleiters. Wir helfen unseren Mandanten deshalb, diese Risiken im Vorfeld durch ein individualisiertes Compliance Management System zu vermeiden. Wir unterstützen Unternehmen bzw. Entscheidungsträger außerdem im Ernstfall auch bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen, helfen bei Berichtigungen und steuerlichen Strafanzeigen und vertreten darüber hinaus unsere Mandanten vor Finanzgerichten.

Sanierung mittelständischer Unternehmen

Eine möglichst frühzeitig einsetzende Sanierung eines Unternehmens muss auch im persönlichen Interesse der Geschäftsleitung liegen.

Wenn sich die Insolvenz des Unternehmens nicht vermeiden lässt und der Insolvenzantrag entgegen den gesetzlichen Vorschriften um mehrere Monate zu spät gestellt wird – was in der heutigen Praxis der Regelfall ist –, droht den Mitgliedern der Geschäftsleitung eine empfindliche persönliche Haftung gegenüber der Insolvenzmasse bzw. dem Insolvenzverwalter, den Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern.

Die Haftungsverfahren werden zudem häufig von strafrechtlichen Ermittlungen begleitet, weil Insolvenzverschleppung, Untreue und Sozialversicherungbetrug im Raum steht. Die wirtschaftliche Existenz von Geschäftsführern steht somit auf dem Spiel.

Wenn wir von einem mittelständischen Unternehmen den Auftrag erhalten, die Geschäftsleitung bzw. die Unternehmensinhaber zum Zwecke der Sanierung des Unternehmens zu beraten, arbeiten wir in unserem Team aus spezialisierten Fachanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und zum Besipiel auch mit Experten dritter Kanzleien und Unternehmensberatungen aus unserem Netzwerk zusammen. Je nach Bedarf binden wir in die Beratung auch einen Münchner Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht, mit ein. Alle Berater haben spezielle Kenntnisse auf den relevanten Fachgebieten und sind aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung in der Lage, die Geschäftsleitung darin zu unterstützen, auch in dieser schwierigen Situation den Blick für das Wesentliche zu halten.

Im Rahmen eines Sanierungsprojekts beraten und begleiten wir unsere Mandantschaft in folgenden Phasen:

  • Erstens: Feststellung der IST-Situation und Analyse der unternehmensinternen und -externen Ursachen der wirtschaftlichen Schieflage
  • Zweitens: Prüfung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens, Aufstellung des Überschuldungsstatus und laufende Liquiditätsplanung
  • Drittens: Konzeption geeigneter Sanierungsmaßnahmen (Grobkonzept) und anschließende Detailplanung der dieser Maßnahmen; einschließlich eines hierauf bezogenen Zeitplans (Feinkonzept)
  • Viertens: Umsetzung der Detailplanung – Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
  • Fünftens: Laufendes Monitoring der Sanierungsbemühungen – Erfolgsmessung; ggf. Modifikation bestimmter Sanierungsmaßnahmen

Vertragsgestaltung

Wir konzipieren maßgeschneiderte Vertragswerke und allgemeine Geschäftsbedingungen auf nahezu allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Dazu zählen insbesondere folgende Verträge und Klauselwerke:

  • Handelsvertreterverträge
  • Provisionsvereinbarungen
  • Vertriebsverträge, Händlerverträge
  • Leasingverträge (Operate Leasing, Finance Leasing) und Franchiseverträge
  • Kooperationsverträge
  • Softwarelizenzverträge; bei der Ausgestaltung von Lizenzverträgen auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte (v.a. Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster) arbeiten wir eng mit der Münchner Patentanwaltskanzlei Kilian  Kilian & Partner zusammen.

Wir überprüfen und überarbeiten für unsere Mandanten außerdem bestehende Vertragsentwürfe und Klauselwerke. Wenn schwierige und komplexe Verhandlungssituationen bevorstehen, betrauen uns unsere Mandanten auch damit, die Vertragsverhandlungen direkt mit den Geschäftspartnern und deren Rechtsberatern zu führen.

Bei Konflikten zwischen unseren Mandanten und deren Geschäftspartnern vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.

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