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Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer
Ein Schwerpunkt der Kanzlei von Seelstrang & Partner in München ist die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer.
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für Erbrecht, und Fachanwälte für Steuerrecht, die ein exzellentes übergreifendes Wissen im juristischen wie auch im steuerlichen Bereich haben. Unsere Anwälte, die zum Teil auch gleichzeitig Steuerberater sind, kennen alle Instrumente zur möglichen Reduzierung der Steuerlast bei der Weitergabe Ihres Vermögens.
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Vorfeld optimieren
An die Erbschaftsteuer und/oder die Schenkungsteuer sollte schon frühzeitig gedacht werden. Der Fiskus erhebt diese Steuern immer dann, wenn Vermögen von Todes wegen oder aber durch Schenkung übertragen wird und der gesetzliche Freibetrag nicht ausreicht.
Klug aufgesetzte, steueroptimierte Testamente, sinnvoll gestaltete Schenkungen, ein zufriedenstellender Erbvertrag, und/oder die Errichtung von Vermögensverwaltungsgesellschaften zu Lebzeiten können den Erben viel Geld und Streit ersparen und somit das Vermögen als Ganzes erhalten.
Bei Immobilien besteht – vor allem in begehrten Lagen – das Risiko, dass die Erbschaftssteuer nicht ohne einen Verkauf derselben beglichen werden kann. Bei einer Unternehmensnachfolge kann eine immense Erbschaftsteuer zu einer finanziellen Schieflage des Unternehmens führen. Zudem belastet gegebenenfalls die durch das Erbe erhöhte Einkommensteuer den Erben beträchtlich. Infolgedessen betrachten unsere Spezialisten stets das gesamte zukünftige Finanzkonstrukt im unternehmerischen und privaten Bereich.
Sinnvolle Vorüberlegungen zu Lebzeiten, die Sie sich – gerne mit uns an Ihrer Seite – zum Beispiel stellen können:
- Wie setzt sich das eigene Vermögen zusammen und wie sehr schwanken die Werte des Vermögens (Immobilien, Aktien)?
- Wer würde das Vermögen gesetzlich erben und wer soll es wirklich erben?
- Welche steuerlichen Auswirkungen kommen auf die künftigen Erben zu?
- Ist das Berliner Testament tatsächlich die passende Lösung?
- Wie können erb- und schenkungssteuerliche Vorteile genutzt werden?
- Wie setze ich die Ergebnisse der vorangegangenen Überlegungen um?
Im Rahmen der Beratung achten wir natürlich auch darauf, dass sich die Beteiligten mit der möglichen Lösung wohl fühlen. Die künftigen Steuerersparnisse können oftmals Konsequenzen im zwischenmenschlichen Bereich mit sich bringen. Mit anderen Worten: Steuerersparnisse sollen nicht zu Streitigkeiten führen – weder zu Lebzeiten noch im Falle des Todes.
Erbschaftsteuer im Erbfall
Wir übernehmen im Erbfall für Sie die Erstellung Ihrer Erbschaftsteuererklärung. So können Sie sicher sein, dass diese in Ihrem Sinne bestmöglich für die Finanzbehörden aufbereitet wurde.
Manchmal gibt es noch Möglichkeiten zur Optimierung der Erbschaftssteuer vor der Einreichung der Erklärungen. Hier ist vor allem die Bewertung der Immobilien und des Betriebsvermögens von Bedeutung, weil dort unterschiedliche Werte angenommen werden können.
Vor allem in Erbengemeinschaften ist es ratsam, die Erbschaftsteuergegebenheiten von sachkundigen Experten vor dem Einreichen der Erbschaftsteuer analysieren zu lassen.
Selbstverständlich erheben wir für Sie nach gründlicher Analyse der Sachlage auch Einspruch gegen (Wert-)Feststellungsbescheide.
Internationale Erbschaftsteuer
Ein internationales Vererben oder Erben – von Deutschland ins Ausland oder vom Ausland nach Deutschland – ist steuerlich eine komplexe Angelegenheit. Holen Sie sich deshalb professionellen Rat. Nicht nur die Steuerhöhe spielt eine Rolle, sondern vor allem der Ort der Versteuerung. Eine Doppelbesteuerung muss genauso wie eine versehentliche Steuerhinterziehung vermieden werden. Wir beraten international zu Testamenten und Erbfällen mit Bezug zu Österreich und der Schweiz (DACH), den meisten EU-Staaten, Australien, Neuseeland und USA.