Legal Tech: Nur Rechtsanwälte dürfen digitale Generatoren von Rechtsdokumenten (beispielsweise von Verträgen) anbieten. Das ist die Auffassung des Landgerichts Köln in seiner Entscheidung vom 08.10.2019 (33 O 35/19). Bei einem solchen Geschäftsmodell bietet der Betreiber der Plattform erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistungen an, die ausschließlich Anwälten vorbehalten sind.
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