Legal Tech: Digitale Vertragsgeneratoren nur über Rechtsanwälte
Legal Tech: Nur Rechtsanwälte dürfen digitale Generatoren von Rechtsdokumenten (beispielsweise von Verträgen) anbieten. Das ist die Auffassung des Landgerichts Köln in seiner Entscheidung vom 08.10.2019 (33 O 35/19). Bei einem solchen Geschäftsmodell bietet der Betreiber der Plattform erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistungen an, die ausschließlich Anwälten vorbehalten sind.
Daran ändert sich auch nichts, wenn Anwälte den fachlichen Input für den softwarebasierten Generator bereitstellen. Entscheidend für die rechtliche Unzulässigkeit des Dokumentengenerators ist, dass der Betreiber der Plattform in dem entschiedenen Fall eben keine Anwaltskanzlei ist.
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