Es gibt viele Unternehmen innerhalb der EU, die mit Gütern handeln, die nicht nur zivilen Zwecken dienen, sondern auch im militärischen Bereich verwendbar sind.
Aus Sicherheitsgründen sind diese Unternehmen gesetzlich besonders streng reguliert (v.a. durch die Dual-Use-Verordnung des Rates der EU vom 05.05.2009). Die Geschäftsleiter solcher Unternehmen kommen daher nicht darum herum, ein unternehmensinternes Compliance-System zu betreiben. Denn Verstöße gegen die Dual-Use-Verordnung können bei Fehlen eines solchen Compliance-Systems für das betroffene Unternehmen und dessen Geschäftsleiter schwerwiegende Konsequenzen haben. Die EU-Kommission hat am 30.07.2019 Leitlinien für ein innerbetriebliches Compliance-System veröffentlicht (Empfehlung EU 2019/1318). Auch wenn diese EU-Leitlinien keine unmittelbare Rechtswirkung für Unternehmen haben, werden sich Behörden (z.B. das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) an diesen Leitlinien orientieren. Daher ist Geschäftsleitern vorgenannter Unternehmen zu empfehlen, ihr eigenes innerbetriebliches Compliance-System mit den Leitlinien der Kommission der EU abzugleichen und ggf. anzupassen.
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