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Ihre Ansprechpartner

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Steuerstrafrecht

Banken und externe Steuerberatungskollegen vermitteln uns häufig Mandanten auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Diese profitieren in dem Rechtsgebiet von der Erfahrung unserer Anwälte und ihrer Doppelqualifikation als Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht.

Oberstes Gebot unserer Beratung ist die Vertraulichkeit: Wir vertreten unter anderem bundesweit bekannte Persönlichkeiten. Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts erstrecken sich auf alle Phasen eines Steuerstrafverfahrens:

Beratungsfelder

> Begleitung im Strafermittlungsverfahren

Um schwere taktische Fehler, die während einer nicht angekündigten Durchsuchung begangen werden können, von vornherein zu vermeiden, raten wir den Betroffenen dringend, unverzüglich einen auf diesem Fachgebiet erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten, der vor Ort die Durchsuchung begleitet.

Die auf dieses Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben bereits an zahlreichen Durchsuchungen teilgenommen und wissen sehr genau, welche Mechanismen hier greifen. Sie sind für Mandanten, die konkret befürchten oder es abstrakt für möglich erachten, selbst einer Durchsuchung unterzogen zu werden, jederzeit erreichbar.

> Vertretung unseres Mandanten im Strafermittlungsverfahren

In dieser Phase des Verfahrens haben wir es in der Regel mit den Beamten der Bußgeld- und Strafsachenstelle des ermittelnden Finanzamts oder – auf der nächst höheren Ebene – auch bereits mit der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung zu tun. Dabei geht es im Interesse unserer Mandanten in erster Linie darum, die Einschaltung der jeweils nächst höheren Ebene des Instanzenzugs zu vermeiden, insbesondere die Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht. Dabei wägen unsere Rechtsanwälte die Chancen und Risiken alternativer Vorgehensweisen sorgfältig gegeneinander ab und entwickeln darauf basierend gemeinsam mit unseren Mandanten eine Verteidigungsstrategie. Sollte bei schwerwiegenden Tatvorwürfen ein deutscher oder europäischer Haftbefehl gegen einen Mandanten erlassen worden sein, der in Deutschland oder im EU-Ausland wohnt, vertreten wir seine Interessen vor dem Haftrichter und erheben ggf. Haftbeschwerde gegen dessen Entscheidung bis hin zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts.

> Strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt

Eine wirksame Selbstanzeige hat zur Folge, dass der Steuerpflichtige trotz einer Steuerhinterziehung nicht bestraft wird. Unser Schwerpunkt liegt hier vorrangig bei strafbefreienden Selbstanzeigen von Mandanten, die im Ausland Konten unterhalten und die hierüber erzielten Kapitalerträge bisher nicht gegenüber der deutschen Finanzverwaltung deklariert hatten. Um die Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige zu erfüllen, ist die – oft sehr umfangreiche – Neu-Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten ebenso wie in der Kommunikation mit dem Finanzamt und gegebenenfalls den Strafbehörden. Vertraulichkeit ist oberstes Gebot. Von uns wurden und werden in diesem besonders sensiblen Bereich bundesweit bekannte Personen des öffentlichen Lebens betreut, ohne dass die Fälle in die Presse gelangen.

> Verteidigung unseres Mandanten vor den Strafgerichten (Hauptverfahren)

Falls sich eine Anklage seitens der Staatsanwaltschaft und die Zulassung der Anklage nach Abschluss des sogenannten Zwischenverfahrens nicht verhindern lassen, übernehmen Rechtsanwälte unserer Kanzlei die Verteidigung des Mandanten vor den Strafgerichten.

Sofern sinnvoll, binden wir erfahrene Strafverteidiger aus anderen Kanzleien unseres Netzwerks in die Strafverteidigung mit ein.

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