Am 16.12.2019 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten. Damit sollen künftig Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, besser vor Repressalien (wie z.B. Entlassung, Suspendierung, Herabstufung, Einschüchterung) geschützt werden. Die Mitgliedsstaaten der EU haben nun zwei Jahre Zeit, um diese Richtlinie in jeweils nationales Recht umzusetzen.
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten werden ab dem 17.12.2021 dazu verpflichtet sein, ihren Mitarbeitern zuverlässig funktionierende unternehmensinterne Kanäle sowie Adressen von externen Stellen zur Meldung von internen Missständen zur Verfügung zu stellen.
Nach der Vorstellung des EU-Gesetzgebers soll die Umsetzung dieser Richtlinie in den Unternehmen zu einem gesunden Betriebsklima beitragen.
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