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Coronahilfe

Was können wir für Sie in Zeiten der Corona-Pandemie tun? Unsere Kanzlei in München bietet Informationen und Beratung  insbesondere für Geschäftsführer und leitende Angestellte zum aktuellen Recht in der Corona-Krise in den Bereichen Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Handels-und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht. Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn Sie zum Beispiel als Arbeitgeber, leitender Angestellter oder Mitglied eines Betriebsrats vor den Herausforderungen des Kurzarbeitergeldes stehen oder sich mit Kündigungen befassen müssen.

Oder wenn Sie als Geschäftsführer um sonstige staatliche Hilfen oder bei Ihrer Hausbank um Überbrückungskredite nachsuchen wollen. Falls Sie bei dem für Ihr Unternehmen zuständigen Finanzamt die Stundung von Steuerzahlungen erreichen möchten. Sie mit Ihren Geschäftspartnern bestehenden Verträge prüfen und anpassen müssen, da diese in der Corona-Krise so nicht mehr erfüllt werden können. Wenn Ihr Unternehmen in eine finanzielle Schieflage gerät und Sie prüfen müssen, ob Sie einen Insolvenzantrag zu stellen haben oder doch noch eine reelle Aussicht auf eine Sanierung Ihres Unternehmens besteht.

Und auch, wenn Sie oder ein Angehöriger ein Testament bzw. Nottestament errichten wollen.

Wir sind stets über die jeweils aktuelle, sich sehr dynamisch verändernde Gesetzeslage informiert und können Sie auch in diesen Zeiten fachkundig beraten. Vereinbaren Sie ein erstes Gespräch per Telefon oder Video-Konferenz mit uns!

Für die Beantragung der monetären Coronahilfen wenden Sie sich gerne an unsere Schwestergesellschaft, die Steuerkanzlei  FORUM Treuhand.

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