DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) – Die Schlinge zieht sich allmählich zu
Am 30.10.2019 verhängte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen ein großes deutsches Immobilienunternehmen wegen Verstößen gegen die DSGVO ein Bußgeld in Höhe von € 14,5 Mio. Dies ist bisher das höchste Bußgeld, das eine deutsche Behörde bisher wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt hat.
Grund hierfür war:
Das Immobilienunternehmen verwendete für die Speicherung personenbezogener Daten von Mietern ein Archivsystem, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu löschen. Gespeichert wurden insbesondere Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskünfte, Auszüge aus Arbeits- bzw. Ausbildungsverträgen, Bankkontoauszüge, steuerliche Daten sowie Daten zur Sozial- bzw. Krankenversicherung. Die Berliner Behörde hatte dem Immobilienunternehmen bereits im Jahr 2017 (also bereits vor Inkrafttreten der DSGVO) dringend empfohlen, sein Archivsystem umzustellen. Dann trat im Mai 2018 die DSGVO in Kraft, und die Berliner Behörde musste im März 2019 feststellen, dass das Immobilienunternehmen trotz der Empfehlung vom Jahr 2017 und der längst in Kraft getretenen DSGVO nach wie vor keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hatte, um sein Archivsystem umzustellen und die von der Berliner Behörde monierten Datenbestände zu bereinigen.
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