von Seelstrang & Partner mbB

Rechtsanwälte. Steuerberater. Wirtschaftsprüfer.

  • en
  • de
  • Startseite
  • Profil
  • Berater
    • Dr. Kai Altemann
    • Tillmann Engelke
    • Dr. Florian Hönicke
    • Christoph Hohenegg
    • Stefan Krach
    • Emma Maume
    • Gernot Piwernetz
    • Stefan Raster
    • Mario von Seelstrang
    • Christian Wein
  • Schwerpunkte
    • Erbrecht & Schenkungen
    • Erbschaftsteuer
    • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht / Vertragsrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Internationale Rechtsberatung
    • Aussergerichtliche Streitbeilegung
  • Netzwerk
    • Unsere Schwestergesellschaften
    • Lehrtätigkeiten, Verbände und Mitgliedschaften
  • Insights
    • Erbrecht & Schenkung
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Steuerstrafrecht
    • Internationale Rechtsberatung
    • #RechtaufdenPunkt
  • Seminare
  • Stellenangebote
  • Suchen

Themen

Arbeitsrecht Arbeitsrecht Sozialversicherung Arbeitszeiterfassung Aufsichtsrat Besteuerung Erbe Doppelbesteuerungsabkommen DSGVO einkommenssteuerpflichtig Erbfall Erbrecht Erwerbstätigkeit Fingerabdruck Geldwäsche Geschäftsführer Gesellschafterbeschluss Gesellschafter GmbH Gesellschaftervertrag gesetzliche Erbfolge Grundzüge Arbeitsrecht Deutschland Individualarbeitsrecht Konzern Konzernunternehmen letztwillige Verfügung Lohnsteuer Notargebühr Noterbrechte Patientenverfügung Rentenversicherer Richtlinie EU Sozialversicherungsprüfung Testament Transparenzregister Umsatzsteuer Unternehmensnachfolge Unternehmertestament Urlaubstage Vermächtnis Vermögen Verträge Vorsorge Vorsorgeverfügung Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmachten Vorsteuerabzug wirtschaftliche Eigentümer
BERATER
  • Dr. Kai Altemann
  • Tillmann Engelke
  • Dr. Florian Hönicke
  • Christoph Hohenegg
  • Stefan Krach
  • Emma Maume
  • Gernot Piwernetz
  • Stefan Raster
  • Mario von Seelstrang
  • Christian Wein
SCHWERPUNKTE
  • Erbrecht & Schenkungen
  • Erbschaftsteuer
  • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht / Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Internationale Rechtsberatung
  • Aussergerichtliche Streitbeilegung
INSIGHTS
  • Erbrecht & Schenkung
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Internationale Rechtsberatung
  • #RechtaufdenPunkt

#RechtaufdenPunkt

Bewertungsportale im Internet

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.01.2020 (VI ZR 496/18) Folgendes entschieden: Unternehmen müssen Kritik an ihren Leistungen und die öffentliche Erörterung solcher Kritik auf Internetportalen grundsätzlich hinnehmen.

Dieses Urteil reiht sich ein in eine Mehrzahl von bereits früher ergangenen gerichtlichen Entscheidungen zu Internetbewertungsportalen.

Es liegt auf der Hand, dass Unternehmen bei negativen Bewertungen im Internet massive Reputationsschäden und in der Folge beträchtliche wirtschaftliche Einbußen erleiden können. Daher tut jedes Unternehmen gut daran zu überlegen, welche Strategie es fahren wird, wenn im Internet auf einem Bewertungsportal plötzlich sehr nachteilige Bemerkungen über das Unternehmen aufscheinen. Diese Thematik sollte jedes Unternehmen präventiv angehen und nicht erst dann, wenn das „Kind bereits in den Brunnen gefallen“ ist.

Dieser Beitrag ist auf LinkedIn unter #RechtaufdenPunkt erschienen.

Print Friendly, PDF & Email

> weitere Beiträge des Autors Christoph Hohenegg
> zum Autor Christoph Hohenegg

Themen

Arbeitsrecht Arbeitsrecht Sozialversicherung Arbeitszeiterfassung Aufsichtsrat Besteuerung Erbe Doppelbesteuerungsabkommen DSGVO einkommenssteuerpflichtig Erbfall Erbrecht Erwerbstätigkeit Fingerabdruck Geldwäsche Geschäftsführer Gesellschafterbeschluss Gesellschafter GmbH Gesellschaftervertrag gesetzliche Erbfolge Grundzüge Arbeitsrecht Deutschland Individualarbeitsrecht Konzern Konzernunternehmen letztwillige Verfügung Lohnsteuer Notargebühr Noterbrechte Patientenverfügung Rentenversicherer Richtlinie EU Sozialversicherungsprüfung Testament Transparenzregister Umsatzsteuer Unternehmensnachfolge Unternehmertestament Urlaubstage Vermächtnis Vermögen Verträge Vorsorge Vorsorgeverfügung Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmachten Vorsteuerabzug wirtschaftliche Eigentümer

FORUM von Seelstrang & Partner mbB
Rechtsanwälte. Steuerberater. Wirtschaftsprüfer.

Brienner Straße 55 . D-80333 München
Telefon +49 89 17113217 . Telefax +49 89 17113218 .

Xing   .   LinkedIn   .   Impressum   .    Datenschutz   .    AGBs   .    Anfahrt   .   Sitemap   .   Legitimation