Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.01.2020 (VI ZR 496/18) Folgendes entschieden: Unternehmen müssen Kritik an ihren Leistungen und die öffentliche Erörterung solcher Kritik auf Internetportalen grundsätzlich hinnehmen.
Dieses Urteil reiht sich ein in eine Mehrzahl von bereits früher ergangenen gerichtlichen Entscheidungen zu Internetbewertungsportalen.
Es liegt auf der Hand, dass Unternehmen bei negativen Bewertungen im Internet massive Reputationsschäden und in der Folge beträchtliche wirtschaftliche Einbußen erleiden können. Daher tut jedes Unternehmen gut daran zu überlegen, welche Strategie es fahren wird, wenn im Internet auf einem Bewertungsportal plötzlich sehr nachteilige Bemerkungen über das Unternehmen aufscheinen. Diese Thematik sollte jedes Unternehmen präventiv angehen und nicht erst dann, wenn das „Kind bereits in den Brunnen gefallen“ ist.
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