Das Oberlandesgericht Köln hatte darüber zu entscheiden, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Firma PayPal allein aufgrund ihres großen Umfangs (im Ausdruck 83 DIN A4-Seiten!) wegen Verstoßes gegen das sogenannte Transparenzgebot insgesamt unwirksam sind. Diese Frage verneinte das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 19.02.2020 (6 U 184/19). Denn das Transparenzgebot – so das Gericht – sei nur dann verletzt, wenn der Umfang der AGB außer Verhältnis steht zur Bedeutung des Geschäfts, das durch die AGB geregelt werden soll. Weil die Abwicklung der Zahlungsvorgänge über PayPal aber sehr komplex ist, sei der große Umfang der AGB von PayPal für den Verbraucher noch zumutbar.
Dieser Beitrag ist am 07.03.20 auf LinkedIn unter #RechtaufdenPunkt erschienen.